Ausweitung der Berichtspflichten und neue Regulatorik
Willi Cornel, cornel@bcc-ffm.de,
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Nachhaltigkeits-Reporting:
Wen betrifft die neue CSRD?
Ziel der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist es, die Nachhaltigkeitsberichterstattung verbindlicher, transparenter und einheitlicher und damit vergleichbarer zu machen. Mit der neuen Richtlinie wird die Berichtspflicht ausgeweitet – sowohl hinsichtlich des Berichtumfangs als auch des Anwenderkreises.
Lieferketten...
was?
Mit Beginn des Jahres 2023 ist das sogenannte Lieferketten-
sorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft getreten. Es verpflichtet rund 700 Unternehmen in Deutschland dazu, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken in ihrer Lieferkette zu prüfen und darüber zu informieren.
Lieferketten… was? Und wer muss jetzt was genau tun? Hier finden Sie Antworten.
EU-Taxonomie –
worum geht's?
Seit dem 1. Januar 2022 müssen große berichtspflichtige Unternehmen in Deutschland erstmalig in ihrer nichtfinanziellen Erklärung zur EU-Taxonomie berichten. Nur was bedeutet das eigentlich und welchen Nutzen
hat es?
Hier gibt’s alle Infos.
Ein zielgerichtetes Nachhaltigkeitsmanagement ist für die meisten Unternehmen unverzichtbar geworden. B2B-Kunden, Investoren und die Zivilgesellschaft fordern Informationsrechte über unternehmerische Verantwortung ein.
Willi Cornel
Nachhaltigkeit ist Risiko-, Chancen- und Reputationsmanagement in einem. Gutes Reporting erfasst und organisiert Daten zu Ressourcenverbräuchen, Energie- und Materialeinsatz, Abfallstoffen etc., schafft dadurch Transparenz und Steuerungsmöglichkeiten.
Elene Chikava
Nachhaltigkeit hat die Kraft, Geschäftsmodelle zu erneuern und zu erweitern. Und Nachhaltigkeit ist ein Treiber für Wandel. Kaum ein anderes Thema entfaltet in einer Organisation so viel Stärke und Motivation, bessere Lösungen zu finden und sie am Markt durchzusetzen.
János Erkens
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